Umweltprüfung und Umweltbericht in der Bauleitplanung

Hier können Sie sich über die umweltbezogenen Neuregelungen im Baurecht und unsere Angebote bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen informieren.

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Neuregelung des Baurechtes

Die Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau geht zurück auf die europäische "Plan-UP-Richtlinie" von 2001. Das Ziel ist die frühzeitige Einbeziehung von Umweltbelangen auf der räumlichen Planungsebene und nicht erst bei der Projektzulassung.

Das Baugesetzbuch fordert die Durchführung einer Umweltprüfung, in der die Auswirkungen des Plans, bzw. der mit ihm verknüpften Projekte ermittelt und bewertet werden müssen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Umweltbericht textlich festzuhalten.

Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung wird durch die Neufassung des BauGB bis auf wenige Ausnahmen auf sämtliche Aufstellungs- und Änderungsverfahren von Bauleitplänen (Bebauungs- und Flächennutzungspläne) erweitert.

Weitere wichtige Änderungen sind die vollständige Integration der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in die Umweltprüfung sowie die Überwachung (Monitoring) der erheblichen Umweltauswirkungen.
 

Inhalte der Umweltprüfung

Die Umweltprüfung im Rahmen der Bauleitplanung ist künftig das Trägerverfahren zur Integration der bislang häufig nebeneinander stehenden Umweltverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung, Verträglichkeitsprüfung nach der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung).

Was nach neuer Rechtslage geprüft und in der Abwägung berücksichtigt werden muss, wird in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a des Baugesetzbuches festgelegt:

  • die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und deren Wirkungsgefüge sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt (Anwendungsbereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung),

  • die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und EU-Vogelschutzgebiete (FFH-Verträglichkeitsprüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz),

  • Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (vgl. § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes),

  • umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit (insbesondere sind hier schall-technische Auswirkungen zu nennen, aber auch Gerüche, Luftschadstoffe und Stäube können rele-vante Umweltfaktoren darstellen.)

  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwasser

  • umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energien

  • Darstellungen in Fachplanungen wie z. B. Landschaftsplänen, Grünordnungsplänen

  • Wechselwirkungen zwischen Naturhaushalt, Menschen, Kultur- und sonstigen Sachgütern.

  • sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Landwirtschaftsflächen, Wald oder Wohngebiete dürfen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.

Der Umweltbericht

Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung zum Bauleitplan, in dem die Belange der Umweltprüfung dargelegt werden.

Er enthält im Wesentlichen eine Bestandsaufnahme des Umweltzustandes, eine Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Festsetzungen des Plans sowie eine Auswirkungsprognose einschließlich der Nullvariante.

Unter Berücksichtigung des räumlichen Geltungs-bereiches des Plans sind im Umweltbericht Alternativen zu prüfen.

Ebenfalls enthält der Umweltbericht die Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens (Monitoring). Das Monitoring eröffnet die Möglichkeit einer Erfolgskontrolle der von der Gemeinde festgesetzten Maßnahmen.

 
Unsere Leistungen

Durch das Zusammenwirken von Ingenieuren, Geografen, Landschaftsplanern und Biologen sind wir in der Lage, Ihnen das gesamte Arbeitspaket der Umweltprüfung einschließlich Eingriffsregelung und biologischer Fachgutachten anzubieten.

Durch die Auswertung des umweltrelevanten Abwägungsmaterials von einer Hand werden Abstimmungsprobleme und Doppelprüfungen vermieden. Gern erstellen wir Ihnen zunächst eine Ablaufplanung für die Umweltprüfung.

Zu unseren Leistungen im Einzelnen gehören:

  • Durchführung des Scoping-Verfahrens (Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung),

  • Erstellung des Umweltberichtes sowie der ggf. erforderlichen Fachgutachten:

  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

  • Tier- und Pflanzenkartierung

  • Eingriffsregelung und Ausgleichsplanung

  • Hydrogeologische Gutachten

  • Monitoring: Festlegung und Durchführung aller erforderlichen Überwachungsmaßnahmen

Kooperation

Kooperationspartner sind:

Referenzen (Auswahl)

Umweltbericht zum B-Plan Nr. 18 „Siedenkamp und Hangkamp“, Gemeinde Bliedersdorf, Samtgemeinde Horneburg, Landkreis Stade
im Auftrag von Guleke + Partner (2007)

Umweltbericht einschl. Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Nr. 23 "Auf dem Berge" der Gemeinde Kutenholz, Samtgemeinde Fredenbeck
im Auftrag von Guleke + Partner (2007)

Umweltbericht einschl. Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Nr. 62 "Krautsand Süd" der Gemeinde Drochtersen
im Auftrag der Reederei Stefan Patjens (2007)

Umweltbericht zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Geestequelle
im Auftrag der Samtgemeinde Geestequelle (2006-2007)

Umweltbericht B-Plan Nr. 8 "GE - westlich Burgweg" Gemeinde Alfstedt
im Auftrag der Samtgemeinde Geestequelle (2006)

Umweltbericht, Eingriffsregelung und Brutvogelkartierung B-Plan Nr. 30 "Projekt Elbidyll, Sonderausweisung Ferienhausgebiet" Gemeinde Drochtersen
im Auftrag der Ferienhaus Elbidyll KG (2006)

Umweltbericht und Eingriffsregelung B-Plan Nr. 14 "Veerenkamp II" Gemeinde Dollern
im Auftrag der Samtgemeinde Horneburg (2005)

Umweltbericht B-Plan Francop 7 / Neuenfelde 12:
im Auftrag der Behörde für Bau und Verkehr Hamburg, Amt für Stadtentwicklung (2003)

Umweltberichte für die B-Pläne Neugraben / Fischbek 65, Bergstedt 23, Langenhorn 22, Poppenbüttel 38 und weitere:
Manfred Bülow als Mitarbeiter der Behörde für Bau und Verkehr Hamburg (2003)

F-Plan-Änderung zur Umgehungsstraße Finkenwerder:
Fachübergreifender Trassenvergleich und Entscheidungsvorbereitung im Auftrag der Stadtentwicklungsbehörde Hamburg (2001)

Umweltverträglichkeitsstudie und Planungsberatung Planfeststellungsverfahren Kiesabbau Unterer Landweg, III. Bauabschnitt:
im Auftrag der RBS Kiesgewinnung GmbH, Hamburg
 

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