Umweltprüfung und Umweltbericht in der Bauleitplanung
Hier können Sie sich über die umweltbezogenen Neuregelungen im Baurecht und unsere Angebote bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen informieren.
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Neuregelung des Baurechtes |
Die Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau geht zurück auf die europäische "Plan-UP-Richtlinie" von 2001. Das Ziel ist die frühzeitige Einbeziehung von Umweltbelangen auf der räumlichen Planungsebene und nicht erst bei der Projektzulassung. Das Baugesetzbuch fordert die Durchführung einer Umweltprüfung, in der die Auswirkungen des Plans, bzw. der mit ihm verknüpften Projekte ermittelt und bewertet werden müssen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Umweltbericht textlich festzuhalten. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung wird durch die Neufassung des BauGB bis auf wenige Ausnahmen auf sämtliche Aufstellungs- und Änderungsverfahren von Bauleitplänen (Bebauungs- und Flächennutzungspläne) erweitert. Weitere wichtige Änderungen sind die vollständige
Integration der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in die
Umweltprüfung sowie die Überwachung (Monitoring) der erheblichen
Umweltauswirkungen. |
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Inhalte der Umweltprüfung |
Die Umweltprüfung im Rahmen der Bauleitplanung ist künftig das Trägerverfahren zur Integration der bislang häufig nebeneinander stehenden Umweltverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung, Verträglichkeitsprüfung nach der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Was nach neuer Rechtslage geprüft und in der Abwägung berücksichtigt werden muss, wird in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a des Baugesetzbuches festgelegt:
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Der Umweltbericht |
Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung zum Bauleitplan, in dem die Belange der Umweltprüfung dargelegt werden. Er enthält im Wesentlichen eine Bestandsaufnahme des Umweltzustandes, eine Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Festsetzungen des Plans sowie eine Auswirkungsprognose einschließlich der Nullvariante. Unter Berücksichtigung des räumlichen Geltungs-bereiches des Plans sind im Umweltbericht Alternativen zu prüfen. Ebenfalls enthält der Umweltbericht die Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Vorhabens (Monitoring). Das Monitoring eröffnet die Möglichkeit einer Erfolgskontrolle der von der Gemeinde festgesetzten Maßnahmen. |
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Unsere Leistungen |
Durch das Zusammenwirken von Ingenieuren, Geografen, Landschaftsplanern und Biologen sind wir in der Lage, Ihnen das gesamte Arbeitspaket der Umweltprüfung einschließlich Eingriffsregelung und biologischer Fachgutachten anzubieten. Durch die Auswertung des umweltrelevanten Abwägungsmaterials von einer Hand werden Abstimmungsprobleme und Doppelprüfungen vermieden. Gern erstellen wir Ihnen zunächst eine Ablaufplanung für die Umweltprüfung. Zu unseren Leistungen im Einzelnen gehören:
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Kooperation |
Kooperationspartner sind:
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Referenzen (Auswahl) |
Umweltbericht zum B-Plan Nr. 18 „Siedenkamp und Hangkamp“,
Gemeinde Bliedersdorf,
Samtgemeinde Horneburg,
Landkreis Stade Umweltbericht einschl. Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Nr. 23 "Auf dem Berge" der Gemeinde Kutenholz, Samtgemeinde Fredenbeck Umweltbericht einschl. Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Nr. 62 "Krautsand Süd" der Gemeinde Drochtersen Umweltbericht zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Geestequelle Umweltbericht B-Plan Nr. 8 "GE - westlich Burgweg" Gemeinde Alfstedt Umweltbericht, Eingriffsregelung und Brutvogelkartierung B-Plan Nr. 30 "Projekt Elbidyll, Sonderausweisung Ferienhausgebiet" Gemeinde Drochtersen Umweltbericht und Eingriffsregelung B-Plan Nr. 14 "Veerenkamp II" Gemeinde Dollern Umweltbericht B-Plan
Francop 7 / Neuenfelde 12:
Umweltberichte für die B-Pläne Neugraben / Fischbek 65, Bergstedt 23,
Langenhorn 22, Poppenbüttel 38 und weitere: F-Plan-Änderung
zur Umgehungsstraße Finkenwerder:
Umweltverträglichkeitsstudie und Planungsberatung Planfeststellungsverfahren
Kiesabbau Unterer Landweg, III. Bauabschnitt: |
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